In jedem Unternehmen und vor Allem bei Arbeiten in Überdruck ist es notwendig, ausreichend und regelmäßig ausgebildete Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material verfügbar zu haben. Die Anzahl der Ersthelfer bei Arbeiten in Überdruck wird in Deutschland durch die Druckluftverordnung geregelt.
Brandschutzhelfer
Aus der deutschen Druckluftverordnung für Arbeiten im Überdruck, dem Arbeitsschutzgesetz §10, den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1 §22 und der ASR A2.2 Abschnitt 6.2 ergeben sich einige Pflichten im Bereich des Brandschutzes.
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